18. Mai 2022
Kategorie:
Immobilienmakler Gauting
1. Eigentümer einer Immobilie ist man dann, wenn es einen
entsprechenden Eintrag im Grundbuch gibt.
2. Ein solcher Eintrag wird von den Grundbuchämtern aber erst vorgenommen, wenn dort eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und belegt, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer ordnungsgemäß gezahlt hat.
Das heißt, ohne Zahlung der Grunderwerbssteuer gibt es keinen Eintrag ins Grundbuch.
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Alfred Petersen, Immobilienmakler Gauting