13. Januar 2021
Kategorie:
Immobilienmakler Bad Tölz
Der Nachbar renoviert gefühlt Tag und Nacht und die Großbaustelle gegenüber ist auch schon ewig da oder?
Der Baulärm kann einen in den Wahnsinn treiben! Welche
Regelungen es gibt, was Sie im Zuge von Bauarbeiten hinnehmen müssen und wann Sie zu viel Lärm Einhalt gebieten können, sagen wir Ihnen hier.
Allgemeine BestimmungenAllgemeine Ruhezeiten – nachts zwischen 22.00 und 6.00 bzw. 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr – müssen eingehalten werden.
Lärmschutz
Der Dauerschallpegel bei gewerblichen Baustellen darf 55 Dezibel am Tag und 35 Dezibel in der Nacht nicht überschreiten. Rechtlich gesehen verursacht der Nachbar, der privat renoviert, keinen Baulärm. Hier gelten die allgemeinen Regeln für Verständnis und Rücksichtnahme.
Was tun bei zu viel Lärm?
Beim Nachbarn hilft oft ein nettes und klärendes Gespräch und der Hinweis auf den unerträglichen Lärm.
Bei Großbaustellen oder der Sanierung des Nachbarhauses kann man im Verdachtsfall das Umweltamt um eine professionelle Lärmmessung bitten. Beim Verstoß gegen die Lärmschutzbestimmungen können die Bauaufsichtsbehörden entsprechende Maßnahmen einleiten.
Ihr Immobilienmakler aus Bad Tölz
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Wolfgang Eberhardt, Immobilienmakler Bad Tölz
☎ 08041/ 795 200