Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig und umfassend von uns beraten. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.
➡️ Als Verkäufer des Objektes ist nur der Eigentümer relevant. Er kann jedoch eine Person bevollmächtigen oder einen staatlichen Betreuer erhalten, der den Hausverkauf durchführt.
➡️ Mit einer Schenkung im Vorfeld kann dem Verkauf des Eigenheims entgegengewirkt werden, wenn der Vorgang bereits zehn Jahre zurückliegt.
Tel. 089/ 588 011 899
ap@stadtlandhaus.net