Bauliche und technische Standards variieren je nach Baujahr einer Immobilie, d. h. diese können sich innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne wesentlich verändern. Der Käufer einer Immobilie verlässt sich auf die Richtigkeit der Baujahrangabe und geht von den zu dieser Zeit geltenden Vorgaben und Normen aus.
Eine inkorrekte Angabe täuscht also möglicherweise über den tatsächlichen Zustand und die Beschaffenheit der Immobilie hinweg, was als Pflichtverletzung zu werten ist und wiederum zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen kann. Deshalb sollte diese Angabe neben anderen exakt recherchiert und angegeben werden.
Ihr Alfred Petersen
Immobilienmakler in Gauting
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