Immobilienmakler Gauting und Bad Tölz
Immobilien Makler Gauting
06. Juni 2022
Kategorie: Immobilienmakler Gauting


Immobilienmakler GautingDie korrekte Wohnflächenberechnung ist ausschlaggebend für die Kaufpreisermittlung, die Höhe der Miete und auch für die Nebenkosten.
Die wichtigste und zugleich schwierigste Frage ist jedoch: Was zählt zur Wohnfläche?
Balkone, Terassen, Loggien, Neben- und Abstellräume, Treppen,...?

Antworten gibt unter anderem die Wohnflächenverordnung (WoFIV).

  1. In der alten Fassung der Wohnflächenverordnung wurde der Raum unter der Treppe nur dann als Wohnraum gerechnet, wenn er mindestens 2 Meter hoch war.
  2. In der neuen Fassung jedoch werden nun auch Flächen zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte als Wohnfläche einberechnet. Ab 2 Metern Höhe gilt die Fläche in vollem Umfang als Wohnfläche.

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Alfred Petersen

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Alfred Petersen, Immobilienmakler Gauting

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