Sind Sie Eigentümer einer Immobilie und somit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)? Dann sollten Sie auf jeden Fall das Sondernutzungsrecht kennen. Denn durch dieses können Ihnen als Eigentümer besondere Rechte an der Gemeinschaftsfläche eingeräumt werden. Sprich, Sie können bestimmte Flächen allein und unter Ausschluss der anderen Wohnungs- und Teileigentümer nutzen.
Prinzipiell können alle Flächen, die als Gemeinschaftseigentum von einer Wohnungseigentümerschaft genutzt werden, einem Wohnungseigentümer als Sondernutzungsfläche zugesprochen werden. Doch in der Regel kommen folgende Gemeinschaftsflächen in Frage:
Leider können Nachbarn schnell zu erbitterten Feinden werden. Die Themen, über die Nachbarn streiten, sind dabei so vielfältig, wie die Menschen selbst. So entzündet sich bspw. Ärger an den Bäumen im Garten, die den eigenen Pflanzen die Sonne nehmen, am häufigen Grilldunst oder an der Musik, die nach draußen schallt. Zack - ehe man sich versieht, droht der Nachbar mit einer Klage.
Allerdings muss nicht jede Streitigkeit zwischen zwei Parteien zwangsläufig vor Gericht enden. Als Alternative dient ein ▶️Schlichtungsverfahren◀️. Einige Bundesländer sind sogar dazu verpflichtet, Streitigkeiten in einem Schlichtungsverfahren zu verhandeln, bevor ein staatliches Gericht hinzugezogen wird.
Um ein ▶️Schlichtungsverfahren◀️ einzuleiten, bedarf es eines Antrags einer der beiden Parteien. Dieser kann entweder schriftlich bei der zuständigen Gütestelle eingereicht oder dort mündlich zu Protokoll gegeben werden. Der dortige Urkundsbeamte bestimmt eine Schlichtungsperson.
Die Kosten der Streitschlichtung sind überschaubar. Sie liegen im Durchschnitt je nach Umfang des Verfahrens bei ca. 20 bis 150 €.
Alfred Petersen, Inhaber Stadt Land Haus Immobilien Gauting