Immobilienmakler Gauting und Bad Tölz
Immobilienmakler in Bad Tölz
13. April 2022
Kategorie: Immobilienmakler Bad Tölz


Immobilienmakler in Bad TölzEinwendungsfrist bei inkorrekter Nebenkostenabrechnung – was Sie als Mieter wissen müssen!

Gesetzliche Grundlage
Der § 556 BGB regelt für Mieter die Frist für Einwendungen bei nicht korrekten Nebenkostenabrechnungen.

Frist
Innerhalb einer Zeitspanne von 12 Monaten ab dem Tag des Zugangs der Nebenkostenabrechnung muss der Mieter seine Bedenken bezüglich eines oder mehrerer Einzelposten gegenüber dem Vermieter äußern.

Änderungen der Frist
Eine vertragliche Änderung der 12-monatigen Einwendungsfrist im Mietvertrag ist nur dann zulässig, wenn sie nicht zum Nachteil des Mieters ist.

Fristversäumnis und Einwendungsausschluss
Versäumt es der Mieter, seine Einwendungen gegen die formell korrekt erstellte, aber inhaltlich falsche Nebenkostenabrechnung innerhalb der Frist von 12 Monaten gegenüber dem Vermieter geltend zu machen, sind seine Einwendungen ausgeschlossen.
Bei formell nicht ordnungsgemäßen Abrechnungen kann auch nach Fristablauf Einspruch erhoben werden und auch, wenn der Mieter das Versäumnis nicht zu vertreten hat, bspw. durch schwere Krankheit oder verzögerte Postzustellung.

Wolfgang Eberhardt

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Wolfgang Eberhardt, Immobilienmakler Bad Tölz
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