Immobilienmakler Gauting und Bad Tölz
Immobilienmakler in Bad Tölz
09. September 2022
Kategorie: Immobilienmakler Bad Tölz


Immobilienmakler in Bad TölzBäume fällen auf dem Baugrundstück – Was ist erlaubt? Wann darf man wo welchen Baum fällen? Wir geben einen Überblick!

Fällen Sie nie einfach so einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück!
  • Weil:

Die mögliche Missachtung der geltenden Bestimmungen der Baumschutzsatzung Ihres Bundeslandes und des Bundesnaturschutzgesetzes zu erheblichen Geldstrafen führen können!

  • Denn:

Vom 1. März bis 30. September besteht eine bundesweit geltende sogenannte Schonfrist zum Schutz wilder, in Bäumen lebender Tiere.

  • Merke:

Befinden sich im Baum keine Nester oder Bruthöhlen darf im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar ein Baum auf einem Privatgrundstück genehmigungsfrei gefällt werden.

Dies gilt allerdings auch nur dann, wenn ein bestimmter Stammdurchmesser – 80 cm bei Laubbäumen, 100 cm bei Nadelbäumen und 150 cm bei Obstbäumen (grobe Richtwerte, variieren von Bundesland zu Bundesland) – nicht überschritten wird.

  • Unser Rat:

Informieren Sie sich in jedem Fall über die in Ihrem Bundesland geltenden Verordnungen zur Baumfällung und holen Sie sich eine Genehmigung beim zuständigen Umwelt-, Naturschutz- oder Ordnungsamt Ihrer Kommune.

Wolfgang Eberhardt

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Wolfgang Eberhardt, Immobilienmakler Bad Tölz
☎ 08041/ 795 200





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