08. März 2021
Kategorie:
Immobilienmakler Bad Tölz
Die Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer geben die Rauchmelderpflicht für Neu-, Um- und Bestandsbauten vor. So ist es in jedem Bundesland Pflicht des Eigentümers bzw. Vermieters, die Rauchmelder zu installieren
Was passiert, wenn kein Rauchmelder angebracht wird?
Wer ein Eigenheim besitzt und keinen Rauchmelder anbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Diese kann je nach Bundesland mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Diese Gebäude brauchen Rauchmelder:
- Wohnhäuser und Wohnungen
- Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, wie Ferienwohnungen, Containerräume, Gartenlauben und Hütten
Diese Räume brauchen Rauchmelder:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Rettungswege, die aus diesen Zimmern führen, also Flure und Durchgangswege
- In Berlin und Brandenburg muss sogar in allen Aufenthaltsräumen ein Rauchmelder angebracht werden.
Feuer: Eine große Gefahr für Menschen. Während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon. Daher retten Rauchmelder Leben und daher möchten wir Sie mit diesem Post zum Thema Rauchmelder sensibilisieren.
Passen Sie auf sich auf!
Benötigen Sie Hilfe bei der Zusammenstellung der Unterlagen?
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Wolfgang Eberhardt, Immobilienmakler Bad Tölz
☎ 08041/ 795 200