Immobilienmakler Gauting und Bad Tölz
Immobilienmakler Bad Tölz
17. November 2021
Kategorie: Immobilienmakler Bad Tölz


Immobilienmakler Bad Tölz Im Bereich der Immobilienfinanzierung werden Darlehen am häufigsten vor Ablauf der Frist abgelöst. Wenn sich Ihnen also die Möglichkeit hierzu bietet – etwa durch eine Erbschaft oder die Auszahlung eines Bausparvertrages –, kann es sinnvoll sein, sie zu nutzen. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt und worauf Sie achten sollten.

Sie haben zwei Möglichkeiten, ein Darlehen vorzeitig abzulösen: die komplette Tilgung und eine Umschuldung. Bei einer Umschuldung wird die Restsumme des alten Kredites aufgegriffen und in einem neuen Kreditvertrag mit günstigeren Konditionen fortgeführt.

Der Bank entgehen durch eine vorzeitige Ablösung eines Kredites Zinseinnahmen. Um dies zu kompensieren, erhebt sie oft eine sogenannte Vorfälligkeitsgebühr. Diese fällt innerhalb der Zinsbindungsfrist an. In der Regel läuft nach 10 Jahren die Zinsbindung aus und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht für Ihr Darlehen. In diesem Fall wird keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung die Ersparnis, die Sie durch die Tilgung oder Umschuldung nicht übersteigt.

Tipp: Achten Sie schon bei Vertragsschluss auf die Konditionen bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung und auf Sondertilgungsmöglichkeiten!

Stellen Sie uns Ihre offenen Fragen gerne in den Kommentaren oder kontaktieren Sie uns.

IhrWolfgang Eberhardt
Immobilienmakler in Bad Tölz

Tel. 08041/ 795 200
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Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verügung!
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