Sie haben zwei Möglichkeiten, ein Darlehen vorzeitig abzulösen: die komplette Tilgung und eine Umschuldung. Bei einer Umschuldung wird die Restsumme des alten Kredites aufgegriffen und in einem neuen Kreditvertrag mit günstigeren Konditionen fortgeführt.
Der Bank entgehen durch eine vorzeitige Ablösung eines Kredites Zinseinnahmen. Um dies zu kompensieren, erhebt sie oft eine sogenannte Vorfälligkeitsgebühr. Diese fällt innerhalb der Zinsbindungsfrist an. In der Regel läuft nach 10 Jahren die Zinsbindung aus und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht für Ihr Darlehen. In diesem Fall wird keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung die Ersparnis, die Sie durch die Tilgung oder Umschuldung nicht übersteigt.
IhrWolfgang Eberhardt
Immobilienmakler in Bad Tölz
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