Machen Sie ein Testament!
Wenn Sie klar festlegen wollen, wer die Immobilie bekommen und/oder was mit ihr geschehen soll, fixieren Sie Ihren Willen in einem Testament.
Vererben oder verschenken
In beiden Fällen fällt eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer für die Begünstigten an. Die Steuersätze und Freibeträge sind ungefähr gleich hoch. Vererben Sie Ihre Immobilie, können Sie weiterhin darin leben, auch hat der Begünstigte so die Chance, eine finanziell belastete Immobilie weiterzuverkaufen oder das Erbe auszuschlagen.
Eine Schenkung hat den Vorteil, dass Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Wollen Sie hierbei auf Nummer sicher gehen, schließen Sie einen Übergabevertrag mit Wohn- oder Nießbrauchs- und Rückgaberecht.
Sie haben noch Fragen? Wir sind gern für Sie da!
Wollen auch Sie Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen? Dann melden Sie sich gleich bei mir:
Wolfgang Eberhardt, Immobilienmakler Bad Tölz
☎ 08041/ 795 200