Sie sollten einen gültigen Mietvertrag aufsetzen, der die Mietkonditionen regelt. Es gelten weiterhin die ganz normalen Pflichten eines Mietverhältnisses: Jährliche Nebenkostenabrechnungen gehören definitiv dazu. Selbst dann, wenn Sie an die eigenen Kinder vermieten sollten.
Übrigens: Es kann finanziell und steuerrechtlich Sinn ergeben, die eigene Immobilie an nahe Angehörige vergünstigt zu vermieten. Allerdings sollten Sie damit nicht übertreiben: Möchten Sie als Vermieter den vollen Werbungskostenabzug nutzen, so dürfen Sie die Immobilie nicht unter 66% des ortsüblichen Mietspiegels vermieten.