Immobilienmakler Gauting und Bad Tölz
Immobilien verkaufen Gauting
20. April 2019
Kategorie: Verkauf


Immobilienmakler Leibrente Starnber, Herrsching, Seefled, PilsenseeVollständige Unterlagen rund um Ihre Immobilie
Stellen Sie folgende Unterlagen zusammen: Immobilien-Grundrisse, Grundbuchauszug, Energieausweis, Versicherungsunterlagen, Betriebskosten-, Wasser- und Energieverbrauchsabrechnungen, Verwaltervertrag bei Wohneigentum, Instandhaltungs- und Modernisierungsrechnungen.

Immobilienbewertung
Um sicher den Verkaufspreis verhandeln zu können, sollten Sie den Wert Ihrer Immobilie kennen. Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Wertermittlung. Immobilienanzeigen helfen Ihnen, einen Vorabimmobilienwert zu erhalten. Beachten Sie hierfür unbedingt die Eckdaten und Eigenschaften Ihrer Immobilie (Lage, Alter, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, Größe von Grundstück und Haus).

Immobilie stylen
Sind Ihnen offensichtliche Mängel aufgefallen? Beauftragen Sie lokale Handwerksfirmen und lassen Sie die Mängel beheben. Ihre Immobilie sollte einen gepflegten Eindruck ausstrahlen. Für Raumdekorationen und professionelles Housestyling können Sie einen Home Stager beauftragen.

Kaufangebot erstellen
Bereiten Sie das Exposé vor. Beschreiben Sie Ihre Immobilie. Unerläßliche Eckpunkte sind: Lage, Baujahr, Größe, Ausstattung, Energieausweis und natürlich der Preis. Aussagekräftige Fotos von Ihrer Immobilie dürfen nicht fehlen, besonders beliebt sind auch 360 Grad Aufnahmen.

Kontakt mit Kaufinteressenten
Wenn Ihr Exposé geschaltet ist, sollten Sie für Anfragen erreichbar sein und diese zeitnah beantworten. Lassen Sie Interessenten nicht unnötig lang warten. Wenn der erste Kontakt hergestellt ist, können Sie Ihre Besichtigungstermine vereinbaren.

Besichtigungstermine
Vereinbaren Sie unbedingt Einzeltermine und führen Sie Kaufinteressenten persönlich durch Ihre Immobilie. Halten Sie das Exposé mit allen Daten und Fakten bereit.

Käufervorauswahl
Treffen Sie eine Käufervorauswahl, die ernsthaftes Interesse an Ihrer Immobilie haben. Diese fragen meist nach einem weiteren Besichtigungstermin. Beantworten Sie ausführlich und ehrlich Detailfragen.

Kaufpreisverhandlung
Verhandeln Sie den Kaufpreis und behalten Sie ihr Limit im Auge. Nützlich ist hier die Immobilienbewertung.

Sicherheiten verlangen
Bitten Sie den Käufer um die Vorlage einer Darlehenszusage seiner Bank. Empfehlenswert ist auch eine Reservierungsvereinbarung: Der Käufer zahlt dem Verkäufer eine Gebühr für die Reservierung der Immobilie.

Übernahme von Mobiliar
Erstellen Sie mit dem Käufer gemeinsam eine Liste, welche Einrichtungsgegenstände vom Käufer zu welchem Preis übernommen werden. Für den Käufer ist es von Vorteil, wenn darüber ein eigenständiger Kaufvertrag geschlossen wird, um auf eine unnötig hohe Grunderwerbssteuer zu verzichten.

Kaufvertrag
Der Käufer sucht und bezahlt den Notar. Den Vertragsentwurf erhalten beide Parteien zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zugeschickt. Binnen diesem Zeitraum bis zum Notartermin bleibt genügend Zeit, um Änderungswünsche einzureichen.

Notartermin
Der Notar liest den Vertragstext vor und beantwortet Fragen. Wenn Verkäufer und Käufer den Vertrag unterschrieben haben und der Notar ihn beurkundet hat, ist der Verkauf rechtlich abgeschlossen. Beide Parteien müssen aber noch ihre Vertragspflichten erfüllen.

Zahlung
Der Käufer bezahlt direkt auf das Konto des Verkäufers. Nur in Ausnahmefällen geht die Zahlung zunächst auf ein Treuhandkonto des Notars (Notaranderkonto). Erst nach Eingang des Geldes sind Sie zur Übergabe der Immobilie verpflichtet.

Steuerzahlung
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater, ob Sie beim Verkauf Steuern auf den Veräußerungsgewinn bezahlen müssen. Dabei handelt es sich um den Gewinn, den Sie erzielen, wenn Ihr Verkaufspreis höher ist, als es der Kaufpreis war. Haben Sie das Objekt selbst bewohnt, müssen Sie in der Regel keine Steuern zahlen. Andere Regeln gelten, wenn Sie die Immobilie vermietet haben.

Grundbuchumschreibung
Der Notar beantragt die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Sie erfolgt, nachdem der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat.

Schlüsselübergabe
Mit der Übergabe übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für die Immobilie. Er muß nun die Grundsteuer, Gebühren und Abgaben bezahlen, falls die erworbene Immobilie vermietet ist, geht die Miete nun an den neuen Eigentümer. Ein gemeinsam unterschriebenes Übergabeprotokoll mitsamt Zählerständen (z. B. Wasser, Gas) schließt den Eigentümerwechsel ab.

 





Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verügung!
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Vertretungsberechtigter: Alfred Petersen |Aufsichtsbehörde: Landratsamt Starnberg, Ust ID: DE316400997
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