Umlagefähige Modernisierungsmaßnahmen
Nicht jede Maßnahme ist umlagefähig! Als gerechtfertigte Modernisierungsmaßnahmen gelten:
✅ Maßnahmen, die Energie sparen (z. B. Dämmung oder Solaranlagen)
✅ Maßnahmen, die Wasser sparen
✅ Maßnahmen, die Wert und Qualität verbessern: Anbau von Balkonen, Schallschutz
✅ Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind: Einbau von Rauchmeldern
Erhöhung der Mietkosten
Nach erfolgreicher Modernisierung ist der Vermieter berechtigt, acht Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Jahresmiete umzulegen. Ein Beispiel: Sie haben für 5000€ modernisiert, 8% davon sind 400€. Wenn Sie den Beitrag dann noch durch 12 Monate teilen, stellen Sie fest: Sie dürfen die Miete um bis zu 33€ pro Monat erhöhen.
Kappungsgrenzen seit 2019
Seit 2019 gelten Kappungsgrenzen: Besonders kostspielige Modernisierungen darf nicht mehr unbegrenzt steigen. Sofern die Ausgangsmiete bereits höher als 7€ pro Quadratmeter liegt, darf die Miete innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nur noch drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Beträgt die Miete weniger als 7€ pro Quadratmeter, darf sie maximal um 2€ pro Quadratmeter Wohnfläche steigen.
... Energie sparen (z. B. Dämmung).
... Wasser sparen.
... Wert und Qualität der Immobilie verbessern (z. B. Schalldämmung oder Schallschutz).
... gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. Einbau von Rauchmeldern).
Vermieter sind zudem in der Pflicht, den Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen über Art und Dauer der Modernisierungsmaßnahmen sowie mögliche Mieterhöhungen zu informieren. Nach erfolgter Modernisierung dürfen Vermieter die Modernisierungskosten anteilig (8%) auf die Miete umlegen. Aber auch hier gelten Einschränkungen: Seit 2019 gibt es Kappungsgrenzen, die besonders kostspielige Modernisierungen in Bezug auf Umlagen deckeln.
Ihr Alfred Petersen
Immobilienmakler in Gauting
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Alfred Petersen, Immobilienmakler Gauting
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