Immobilienmakler Gauting und Bad Tölz
Immobilienmakler in Bad Tölz
02. Januar 2022
Kategorie: Immobilien Bad Tölz


Immobilienmakler in Bad TölzIn Ihrer Nebenkostenabrechnung sind Widersprüche oder Ungereimtheiten aufgetreten?
Dann haben Sie als Mieter sowohl einer preisgebundenen als auch einer preisfreien Wohnung das Recht, Einwendungen dagegen geltend zu machen.

Gesetzliche Grundlage Nebenkostenabrechnung

Der § 556 BGB regelt für Mieter die Frist für Einwendungen bei nicht korrekten Nebenkostenabrechnungen.

Frist Nebenkostenabrechnung

Innerhalb einer Zeitspanne von 12 Monaten ab dem Tag des Zugangs der Nebenkostenabrechnung muss der Mieter seine Bedenken bezüglich eines oder mehrerer Einzelposten gegenüber dem Vermieter äußern.

Änderungen der Frist Nebenkostenabrechnung

Eine vertragliche Änderung der 12-monatigen Einwendungsfrist im Mietvertrag ist nur dann zulässig, wenn sie nicht zum Nachteil des Mieters ist.

Fristversäumnis und Einwendungsausschluss Nebenkostenabrechnung

Versäumt es der Mieter, seine Einwendungen gegen die formell korrekt erstellte, aber inhaltlich falsche Nebenkostenabrechnung innerhalb der Frist von 12 Monaten gegenüber dem Vermieter geltend zu machen, sind seine Einwendungen ausgeschlossen.
Bei formell nicht ordnungsgemäßen Abrechnungen kann auch nach Fristablauf Einspruch erhoben werden und auch, wenn der Mieter das Versäumnis nicht zu vertreten hat, bspw. durch schwere Krankheit oder verzögerte Postzustellung.

Wolfgang Eberhardt

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Wolfgang Eberhardt, Immobilienmakler Bad Tölz
☎ 08041/ 795 200





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