Immobilienmakler Gauting und Bad Tölz
Immobilienmakler in Bad Tölz
11. Juli 2020
Kategorie: Immobilien Bad Tölz


Immobilienmakler in Bad TölzEin neues Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs legt fest:
✅ Mieter, die in unrenovierte Wohnungen ziehen, können Vermieter zur Renovierung der Wohnung verpflichten.
✅ Die Kosten für die Renovierungen müssen aber von Mieter und Vermieter zu jeweils 50% getragen werden.

Mieter- und auch Eigentümerverbände äußern Kritik am Urteil, müssen sich aber mit dem höchstrichterlichen Urteil abfinden.

Ein häufiges Streitthema unter Mietern und Vermietern: Wer übernimmt die Kosten für Schönheitsreparaturen? Muss der Vermieter allein zahlen? Muss der Mieter sich an den Kosten beteiligen?

Genau diese Frage wurde jetzt höchstrichterlich geklärt: In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass Mieter, die in unrenovierte Wohnungen gezogen sind, Vermieter zum Renovieren verpflichten können, falls sich der Zustand nach Einzug nochmal deutlich verschlechtert. An den Kosten, so die Richter in Karlsruhe, müssen sich die Mieter aber beteiligen.
Die Begründung des Gerichts: Mieter, die in unrenovierte Wohnungen zögen, wüssten bereits, dass irgendwann eine Renovierung fällig würde. Wenn die Renovierungskosten jetzt alleine auf den Vermieter umgelegt werden würde, würde der Mieter mehr Leistungen erhalten als zu Beginn des Mietverhältnisses festgelegt.

Ihr Wolfgang Eberhardt

Immobilienmakler Bad Tölz

Tel. 08041/ 795 200
we@stadtlandhaus.net





Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verügung!
Stadt Land Haus Immobilien & Perspektiven
anfrage@stadtlandhaus.net · www.stadtlandhaus.net
Vertretungsberechtigter: Alfred Petersen |Aufsichtsbehörde: Landratsamt Starnberg, Ust ID: DE316400997
Stadt Land Haus Immobilien

Stadt Land Haus Immobilien & Perspektiven
anfrage@stadtlandhaus.net

Cookie Einstellungen ändern