Immobilienmakler Gauting und Bad Tölz
Immobilienmakler in Bad Tölz
07. Juli 2020
Kategorie: Immobilien Bad Tölz


Immobilienmakler in Bad TölzWas viele allerdings nicht wissen: Diese Dienstleistungen lassen sich von der Steuer absetzen. Bis zu 20% der Lohnkosten, maximal 4000,- Euro im Jahr, lassen sich in der Einkommensteuererklärung anrechnen.

Wichtig hierbei: Es darf sich hierbei nicht um eine handwerkliche Dienstleistung, wie etwa das Anbringen eines neuen Waschbeckens handelt. Auch größere bauliche Veränderungen wie Um- oder Anbauten fallen eher in die Kategorie "Handwerk."

Der Gärtner, der den Garten recht oder die Babysitterin fallen aber sehr wohl darunter. Sie benötigen allerdings eine ausgewiesene Rechnung mit Angabe der haushaltsnahen Dienstleistung.

Zudem sollten Sie die Dienstleistung nicht bar, sondern per Überweisung bezahlen. Läuft dann auch gleich viel besser mit dem Finanzamt.

Voraussetzungen
  • Es handelt sich nicht um eine handwerkliche oder bauliche Dienstleistungen wie etwa An- und Umbauten am Haus.
  • Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit Angabe der haushaltsnahen Dienstleistung.
  • Sie bezahlen die Dienstleistung per Überweisung.

Der steuerliche Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen ist allerdings gedeckelt: Maximal 4000,- Euro können von der zu zahlenden Einkommenssteuer abgezogen werden

Ihr Wolfgang Eberhardt

Immobilienmakler Bad Tölz

Tel. 08041/ 795 200
we@stadtlandhaus.net

 





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