Wichtig hierbei: Es darf sich hierbei nicht um eine handwerkliche Dienstleistung, wie etwa das Anbringen eines neuen Waschbeckens handelt. Auch größere bauliche Veränderungen wie Um- oder Anbauten fallen eher in die Kategorie "Handwerk."
Der Gärtner, der den Garten recht oder die Babysitterin fallen aber sehr wohl darunter. Sie benötigen allerdings eine ausgewiesene Rechnung mit Angabe der haushaltsnahen Dienstleistung.
Zudem sollten Sie die Dienstleistung nicht bar, sondern per Überweisung bezahlen. Läuft dann auch gleich viel besser mit dem Finanzamt.
Der steuerliche Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen ist allerdings gedeckelt: Maximal 4000,- Euro können von der zu zahlenden Einkommenssteuer abgezogen werden
Ihr Wolfgang Eberhardt
Tel. 08041/ 795 200
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